Aufnahmegebühr
10 € je Person
20 € je Familie
Mitgliedsbeiträge
A - Mitglieder - 44 €/Jahr
sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
A-Mitglieder vom vollendeten 25. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen bzw. aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen haben (auch Wehr- und Zivildienstleistende), zahlen auf Antrag den Mitgliedsbeitrag für B-Mitglieder. Der Antrag ist bis zum 15.10. für das nächste Vereinsjahr zu stellen. Ihm ist ein geeigneter Nachweis beizufügen
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B - Mitglieder - 26 €/Jahr
sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung:
- Verheiratete Mitglieder, deren Ehegatte A-, B- od. Junior Mitglied ist bzw. zu Lebzeiten war.
- Siehe Kategorie A (ermäßigt)
- Mitglieder, wenn mindestens drei ihrer Kinder Jugendbergsteiger od. Junior im DAV sind.
- Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen dem DAV angehören.
- Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind
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C - Mitglieder - 10 €/Jahr
sind Vollmitglieder, die als A- od. B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV, OeAV od. AVS angehören. Sie erhalten keine Jahresmarke
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Junioren - 21 €/Jahr
sind Vollmitglieder vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
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Jugendbergsteiger - 10 €/jahr
sind Mitglieder vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; ihre Mitgliederrechte sind eingeschränkt.
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Kinder - 10 €/jahr
sind Mitglieder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie haben keine Mitglieder- rechte, genießen aber Vorrechte auf Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung. Dieser Beitrag ist nur von Kindern zu entrichten, deren Eltern nicht der Sektion Meiningen angehören.
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Der Familienbeitrag - 70 €/Jahr
gilt für ein A- und ein B-Mitglied; deren familienangehörige Jugendliche und Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei.
Bei Alleinerziehenden ist der Beitrag für ein A-Mitglied zu entrichten.
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